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Städtebauförderung für Gersthofen, Westheim und Meitingen

Durz: „Entwicklung der Ortskerne kontinuierlich fördern“

22. Mai 2023

Berlin/Augsburg. Die Gemeinden Gersthofen, Westheim und Meitingen bekommen im Rahmen der Städtebauförderung Geld für die Entwicklung des Stadtkerns ausgezahlt. Die Fördergelder stammen aus Bundes- und Landesmitteln. „Die Mitte jedes Dorfes und jeder Stadt soll aufblühen“, erklärt der CSU-Bundestagsabgeordnete Hansjörg Durz das Ziel der Städtebauförderung.

Gersthofen erhält für die Sanierung des Stadtkerns 284.000 Euro aus dem Unterprogramm „Lebendige Zentren“. Westheim darf sich über 132.000 Euro Förderung aus dem Unterprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für die „Neue Mitte“ freuen. Meitingen erhält für die Entwicklung seines Ortskernes 360.000 Euro aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“. Insgesamt fließen in die Kommunen im Wahlkreis des Abgeordneten Durz mehr als 2,3 Mio. Euro.

Mit der Städtebauförderung wollen Bund und Freistaat den Kommunen bei der Gestaltung ihrer Innenstadt oder ihres Dorfkernes unterstützen. Gefördert werden die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Stärkung und Revitalisierung der Innenstädte. „Der Dorfplatz oder das Stadtzentrum sind Orte der Gemeinschaft und der Begegnung. Als solche sind sie für das Zusammenleben vor Ort besonders wichtig“, so Durz.

Förderschwerpunkte in den drei Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ sind die bauliche Anpassung der städtischen Infrastruktur, die Wiedernutzung von Industrie-, Gewerbe- oder Militärbrachen, der Erhalt und die Wiederbelebung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung. Aber auch Maßnahmen des Klimaschutzes sowie zur Anpassung an den Klimawandel, zur Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur wie z.B. Parks oder Wasserspielplätze und des Wohnumfelds sowie des öffentlichen Raums fallen darunter.

Gefördert werden die kommunalen Projekte in der Regel bis zu 60 Prozent. Die Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen – wie z.B. der interkommunalen Zusammenarbeit oder der finanziellen Bedürftigkeit einer Kommune – jedoch bis auf 90 Prozent anwachsen.

Insgesamt stehen für ganz Bayern 195,3 Millionen Euro für 429 Städte und Gemeinden zur Verfügung.